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Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Hochzeitsfeiern mit Party im Land NRW?

Hier erfahrt ihr es in kompaktester Form (Stand und gültig ab 13.01.2022)

Sind private Feiern, wie Hochzeiten oder Geburtstage, wieder erlaubt und was muss bei der Planung beachtet werden?

Hier die Zusammenfassung der Coronaschutzverordnung NRW vom 11.01.2022

Vorab, es gibt zum jetzigen Zeitpunkt keine Stufen wie in 2021, an denen festgemacht werden kann, ob man eine Hochzeit feiern darf oder nicht. Der jetzige Indikator bzw. die Begründung, ob man feiern darf oder nicht, ist unter anderem ein Mix aus den Indikatoren,  der Hospitalisierung- und  Neuinfektionenquote, der Intensivbettenbelegung, der Impfquote usw. und der daraus resultierenden Verordnung. (§1 Abs. 3)

Laut Coronaschutzverordnung dürfen nur Personen an einer „privaten Feier mit Tanz, ohne dass das Tanzen den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet“, teilnehmen (§3 Abs.1), die vollständig geimpft oder genesen sind UND über einen aktuellen negativen Test verfügen (2G+) (§4 Abs. 3 Punkt 6).

Eine Maskenpflicht entfällt komplett. Sowohl für die Gäste, als auch für die Beschäftigten der Feier. (§3 Abs.2 Punkt 5)

Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die eine Boosterimpfung erhalten haben oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren. (§4 Abs. 3)

Der Veranstalter, bzw. die Betreiber der Location, müssen vor dem erstmaligen Betreten in die Location der Feier den Impfnachweis und eine Identitätsprüfung (mit amtl. Lichtbildausweis) vornehmen. Alternativ kann die Kontrolle auch innerhalb der Location erfolgen, jedoch muss diese  auf der Grundlage eines dokumentierten und überprüfbaren Kontrollkonzeptes erfolgen. (§4 Abs. 6)

Fazit: Soweit ich das beurteilen kann, sind somit Hochzeiten für 2G+ erlaubt. Es gibt kein Tanzverbot und keine Maskenpflicht. Ich sehe durch die Formulierung „private Feier mit Tanz, ohne das Tanzen der Schwerpunkt der Veranstaltung bildet“ mathematisch gesehen eine klare Definition. Liegt der Partyanteil der Hochzeit unter 50%, dann darf diese durchgeführt werden.

Ich wünsche euch mit dieser Info eine schöne Restplanung eurer Hochzeit. Bleibt gesund…

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